Du kannst dich an uns wenden, wenn du:
• einen sexualisierten Übergriff oder sexualisierte Gewalt erlebst oder erlebt hast
• eine erlebte, für dich übergriffige Situation nicht einschätzen kannst und mehr Klarheit
möchtest
• Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt hast
• den Verdacht hast, ein*e Freund*in von dir könnte betroffen sein und du möchtest sie*ihn unterstützen
• über eine Anzeige nachdenkst, Fragen dazu hast und Unterstützung brauchst.
• herauszufinden, was du brauchst, wo du Hilfe benötigst
• dein Selbstbewusstsein zu stärken, selbstbestimmt zu entscheiden
• mit dir gemeinsam für deinen Schutz zu sorgen, damit du dich sicherer fühlst
• unbeschwerter zu leben, Freude und Spaß in deinem Leben zu haben.
• Du kannst telefonisch, per Email, per Onlineberatung oder persönlich mit uns Kontakt aufnehmen.
• Du brauchst deinen Namen nicht zu nennen.
• Du kannst eine Vertrauensperson mitbringen.
• Es kann schwierig sein, über das Erlebte zu sprechen. Du entscheidest, über was du reden möchtest, du musst uns nichts von dem Übergriff erzählen.
• Alles, was du uns erzählst, bleibt vertraulich.
• Die Beratung dauert ca. 50 Minuten, wenn du möchtest auch kürzer.
• Du entscheidest, wie oft du kommen möchtest.
• Du kannst dich ohne die Einwilligung, ohne das Wissen deiner Eltern von uns beraten lassen.
Sie können zu uns in Beratung kommen, wenn Sie als Kind und /oder Jugendliche sexualisierte Gewalt erlebt haben bzw. Sie die Vermutung haben, dass Sie so etwas erlebt haben könnten.
Viele betroffene Frauen* möchten sich jemandem anvertrauen. Es fällt ihnen aber schwer über das Erlebte zu sprechen, sie schämen sich und haben Angst. Wir möchten Ihnen in der Beratung einen geschützten Rahmen anbieten, in dem Sie über Ihre Probleme sprechen dürfen. Wir möchten aber auch gemeinsam mit Ihnen schauen, welche Möglichkeiten der Bewältigung es für Sie geben kann.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie andere Schritte wie z.B. Therapie, Klinikaufenthalt, polizeiliche Anzeige gehen möchten.
Wenn das eigene oder ein Ihnen anvertrautes Kind von sexualisierter Gewalt betroffen ist, Sie Beobachtungen oder Vermutungen haben, dass etwas nicht stimmt, geraten häufig die Gefühle und Emotionen durcheinander.
Sie wollen schützen und helfen, sind unsicher und ratlos, empfinden Wut und Traurigkeit und fürchten Konsequenzen für die Familie.
Als Eltern, Familienangehörige oder andere Vertrauens- und Bezugspersonen machen Sie sich Sorgen und finden bei uns Unterstützung und Hilfe in Bezug auf Ihre aktuelle Situation sowie hinsichtlich des Umgangs mit dem Kind.
Fachkräfte werden in ihrem pädagogischen Alltag immer wieder mit Beobachtungen und Situationen konfrontiert, die verunsichern und irritieren. Beispielsweise nehmen Sie sexuelle Aktivitäten unter Kindern wahr und sind sich unsicher, ob diese okay sind oder nicht.
Oder Sie hören Aussagen von Kindern, die Sie beunruhigen. Vielleicht wissen Sie von einem betroffenen Kind oder Jugendlichen und suchen Unterstützung im pädagogischen Umgang.
In diesen Fällen können in einem professionellen Fachgespräch die Beobachtungen bewertet und pädagogische Handlungsschritte besprochen werden.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt im Blick zu behalten und im Verdachtsfall frühzeitig entsprechende Interventionen zu veranlassen, hat der Gesetzgeber die Kinderschutzparagraphen §8a und §8b im SGB VIII in Kraft gesetzt.
Unter Wahrung des Datenschutzes führen wir ein- oder mehrmalige Fallgespräche durch, diese sind kostenfrei. Nach gemeinsamer Risikoeinschätzung wird ein Handlungs- und Interventionsplan mit Ihnen erarbeitet.
Bei vermuteter Kindeswohlgefährdungen, die nicht im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt stehen, erfolgt die Beratung im Wetteraukreis durch die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern:
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